Ihr Arzt hat bei Ihnen eine Erkrankung oder Beschwerden festgestellt, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in Ihrem Verlauf abgemildert werden können, so besteht die Möglichkeit eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungen werden von den Krankenkassen nach § 43 SGB V unterstützt. Dazu wird eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt, diese steht Ihnen im Download-Bereich zur Verfügung oder Sie sprechen uns im Vorfeld an.
Sie benötigen Unterstützung und Beratung bei:
Wenn Essen zum Problem wird!
Sie benötigen Unterstützung und Beratung bei:
Kohlenhydratmalassimilationen
Nahrungsmittelallergien
Weitere Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Neurodermitis und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Anaphylaxie Beratung
Präventionsmaßnahmen bei allergiegefährdeten Säuglingen
Stoffwechselbedingte Beschwerden können sich vielfältig äußern.
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